Anfrage mit Antwort zu:
Bannwaldantrag / Neuer Antrag spart Waldmantel aus / Status Bannwaldausweisung
Betreff: Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU vom 29. Mai 2012 betr. Westwaldausweisung als Bannwald und Westranderschließung "Doppelbeschluß"
Betreff: Ausweisung des Waldgürtels westlich von Darmstadt als Bannwald gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz
Bannwaldausweisungen werden durch die "Obere Forstbehörde" des RP vorgenommen. Daher kann Bannwald auch nicht auf Antrag - z.B, durch eine Stadtkoalition oder Partei - ausgewiesen werden, sondern wird von der Oberen Forstbehörde dazu erklärt!