Fragen an Behörden und Stadtgremien


Bürgeranfrage an den Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit im Rahmen der Sitzung vom 14.05.2013

Anfrage mit Antwort zu:

Bannwaldantrag / Neuer Antrag spart Waldmantel aus / Status Bannwaldausweisung

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Bürgeranfrage an den Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit
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Kurzgutachten zu Expositionsbedingten Randschäden im Rhein-Main-Gebiet
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Kurzgutachten Randschaeden im Rhein-Main
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Gemeinsamer Antrag der Stadtverordneten vom 29.05.2012 :

SV-2012/0032 

Betreff: Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU vom 29. Mai 2012 betr. Westwaldausweisung als Bannwald und Westranderschließung "Doppelbeschluß"

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Stadtkoalitionsantrag_bannwald_pdf9872.p
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Der Stadtverordnetenbeschluß vom 28.05.2013 mit

Karte über einen neuerlichen Bannwaldantrag mit neuem Grenzverlauf :

2013/0107 

Betreff: Ausweisung des Waldgürtels westlich von Darmstadt als Bannwald gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz 

Bannwaldausweisung

Bannwaldausweisungen werden durch die "Obere Forstbehörde" des RP vorgenommen. Daher kann Bannwald auch nicht auf Antrag - z.B, durch eine Stadtkoalition oder Partei - ausgewiesen werden, sondern wird von der Oberen Forstbehörde dazu erklärt!