Anfrage mit Antwort zu:
Bemühungen der Wissenschaftstadt Darmstadt zu Bannwaldausweisung / Einführung Umweltzone: Maßnahmen zu Staub- Lärmschutzziele für die Waldkolonie
Bannwaldausweisungen werden durch die "Obere Forstbehörde" des RP vorgenommen. Daher kann Bannwald auch nicht auf Antrag ausgewiesen werden, sondern wird von der Oberen Forstbehörde dazu erklärt!