Anfrage mit Antwort zu:
dem Darmstädter Schutzwaldgürtel in seiner Bedeutung für die städtischen Klima- und Lärmschutzziele / Notwendigkeit einer Orientierungs-Planung 2015-(Flächen-Nutzungs- uns Landschafts-Plan)
Bannwaldausweisungen werden durch die "Obere Forstbehörde" des RP vorgenommen. Daher kann Bannwald auch nicht auf Antrag - z.B, durch eine Stadtkoalition oder Partei - ausgewiesen werden, sondern wird von der Oberen Forstbehörde dazu erklärt!