Anfrage mit Antworten zu:
Status zur vermeintlichen Abplanung der geplanten Westumgehung durch den Waldmantel nördlich des Dornheimerweges entlang der Dachsschneise und zur Planfeststellung des Autobahnzubringers durch den Westwald von Eifelring bis Hilpertstraße (HGSW)
Auszug:
"... Bei der Bearbeitung und vertiefenden verkehrlichen Betrachtung hat sich herausgestellt, dass die aktuellen Verkehrsuntersuchungen und -zahlen das fehlende verkehrliche Erfordernis, d.h.,
die NichtNotwendigkeit der Westumfahrung nicht nachweisen können. Nachweis und fundierte Begründung des fehlenden verkehrlichen Erfordernisses der
Westumgehung
bilden jedoch die Basis fur die Herausnahme der Freihaltetrassen aus dem Flächennutzungsplan.
Eine Fortführung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens fur den Teilbereich 5.2 (*) ist somit derzeit nicht möglich. ...ff"
(*) Teilbereich 5.2 betrifft u.a. die Abplanung der Westumfahrung am westlichen Siedlungsrand ab Dornheimer Weg in nördliche Richtung.
Stadtverordnetenbeschluß zur Vorlage 2013/0329
5. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 5.1 und 5.2) (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)
(mit Anlage Allgemeine Ziele und Zwecke der 5. Änderung des Flächennutzungsplans)
Auszug:
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für die nachfolgend genannten 2 Teilbereiche (s. Übersichtsplan in der Anlage) zu ändern:
Teilbereich 5.1:
Nord-Ost-Umgehung zwischen Hanauer Straße (B 26) und Martin-LutherKing-Ring
Teilbereich 5.2:
Westumgehung nördlich der Rheinstraße zwischen Langener Straße (B 3) und Dornheimer Weg / Eifelring sowie zwischen Langener Straße (B 3) / Gräfenhäuser Straße und Rheinstraße / Zweifalltorweg