Anfrage mit Antwort zu:
vorhabenbezogenen Bebauungsplan W57 Traumhaus / Bauvorhaben von Bouwfonds an der Koblenzer Straße
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Quelle Luftbild: Google Earth - Quelle Grafik: W57
Bebauungsplan Entwurf
Lageplan der Ersatzaufforstung:
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Antwort zu Frage 1c:
Die Ersatzaufforstung erfolgt durch das Grünflächenamt der Stadt Darmstadt auf dem städtischen
Grundstück Gemarkung Weiterstadt, Flur 8, Nr.8 im Zuge des 3. Bauabschnittes der Aufforstung
am Gehaborner Hof.
Quelle Luftbild: Google Earth
Quelle Grafik: Hessische Verwaltung für Bodenmanagment und Geoinformation
2016/0310: W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - (Verfahrenswechsel, Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Satzungsbeschluss)
Anlage 1: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (u.a. Naturschutzbeirat Darmstadt, Untere Naturschutzbehörde, etc.)
Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan W 57
Anlage : Entwurf zum Bebauungsplan W 57
2015/0575: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - (Offenlagebeschluss)
Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Beteiligung zum W 57
Anlage 3: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57
Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57
Anlage : Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 57
Zum Stand der Planungen der Westumfahrung am Siedlungsrand wurde eine Anfrage an den Auschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften gestellt.
Auszug:
"... Bei der Bearbeitung und vertiefenden verkehrlichen Betrachtung hat sich herausgestellt, dass die aktuellen Verkehrsuntersuchungen und -zahlen das fehlende verkehrliche Erfordernis, d.h.,
die NichtNotwendigkeit der Westumfahrung nicht nachweisen können. Nachweis und fundierte Begründung des fehlenden verkehrlichen Erfordernisses der
Westumgehung
bilden jedoch die Basis fur die Herausnahme der Freihaltetrassen aus dem Flächennutzungsplan.
Eine Fortführung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens fur den Teilbereich 5.2 (*) ist somit derzeit nicht möglich. ...ff"
(*) Teilbereich 5.2 betrifft u.a. die Abplanung der Westumfahrung am westlichen Siedlungsrand ab Dornheimer Weg in nördliche Richtung
Unabhängig von künftigen Bautätigkeiten, wird wohl bis Ende September keine Rodung des betroffenen Waldstückes zu erwarten sein. Das Grünflächenamt antwortete auf eine Anfrage wie folgt:
Öffentliche Auslegung der Entwürfe von Bauleitplänen
vom 24.02.2016 bis einschließlich 24.03.2016
Noch bis zum 24.03.2016 wird die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu den Entwürfen von Bauleitplänen erneut oder erstmalig Stellung zu nehmen und Einwände/Anregungen an das Stadtplanungsamt zu formulieren.
Unter der dazugehörigen Offenlage wird hierfür ein vorgefertigtes Musteranschreiben (Kasten: Ihre Anregungen)vorgehalten, dass Sie nutzen können.
Senden Sie bitte weiterhin/erneut oder erstmalig, Sorgen & Kritik, sowie Anregungen & Vorstellungen innerhalb der Frist (24.02.2016 - 24.03.2016) an das Stadtplanungsamt.
Der letzte Schritt für den Bebauungsplan, der formelle Satzungs-Beschluss mit Abwägung aller eingegangenen Bedenken und Anregungen steht noch aus. Bis dahin ist rechtlich alles offen, auch wenn wichtige städtische und sonstige Akteure ihre Vorstellungen mit Macht vertreten.
Kommentar Bürgerinitiative:
Der Wald hinter der Siedlung, unser Erholungs-wald, sowie seine Artenvielfalt müssen dringend besser geschützt werden. Um den Westwald in seiner derzeitig vorhandenen Flächensubstanz erhalten und schützen zu können fordern wir:
der Westwald muss in weiten Bereichen aus der wirtschaftlichen Nutzung genommen werden.
Vegetationserhalt, muss das Gebot der Stunde sein!
Für den eigenen Wald kann die Wissenschaftstadt Darmstadt ihr Wirtschaftsziel selbst bestimmen! Sie steht hier in besonderer Verantwortung.
Das selbst gewählte Leitziel "Wälder schützen und erhalten" darf kein Lippenbekenntnis sein!
(*)Bannwaldausweisung:
Bannwaldausweisungen werden durch die "Obere Forstbehörde" des RP vorgenommen. Daher kann Bannwald auch nicht auf Antrag ausgewiesen werden, sondern wird von der Oberen Forstbehörde dazu erklärt!
Der Flyer nimmt auch Bezug auf den
Bebauungs-plan W57 und ist vollständig auf der Startseite eingestellt.
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