Gegen Ende Oktober 2015 wurde im stark vorgeschädigten Waldabschnitt westlich der ESOC weiter eingeschlagen. Warum war der Eingriff so unverhältnismäßig stark?
Waldfläche westlich der ESOC. Begrenzt durch westlich Eifelring, nördlich Traubenweg (Gärten der Anwohner am Siedlungsrand), östlich Rabenaustraße und südlich Maria-Göppert Straße.
Die Waldfläche ist Teil eines neuerlichen(1)"Bannwaldantrags" der Stadt Darmstadt aus dem Jahre 2013
Quelle Luftbild: googlemaps.de
Auch um diese Angelegenheit aufzuklären, nahmen wir mit weiteren Mitgliedern der Westwaldallianz am 31. Oktober 2015 an einer Pflanzaktionvon Stadtkoalition und Forstleutenim benachbarten Waldbereich (Abt. 328 - Höhe Waldfriedhof )teil.
Presseankündigung Grüne und Presseankündigung CDU
Die Frankfurter Rundschau berichtete.
Und wie geht das zusammen? Auf der westlichen Seite des Eifelrings pflanzen, um dem eigenen Credo "Wälder schützen und erhalten" zu entsprechen, jedoch auf der gegenüberliegenden Straßenseite für den Erhalt und Schutz des Waldes, sowie seiner Artenvielfalt dringend benötigten Baumbestand vernichten!? Auch dieser Waldabschnitt ist Teil eines neuerlichen (1)"Bannwaldantrags" der Stadt Darmstadt aus dem Jahre 2013, doch lässt die (2)Bannwaldausweisung weiterhin auf sich warten.
Obwohl maßgebliche Politiker und Forstleute anwesend waren, wurde der Bitte um anschließende Begehung des Waldgebietes neben der ESOC nicht nachgekommen.
Daher hatte sich die BI am 09. November 2015 an die übergeordnete "Obere Naturschutz Behörde" des Regierungspräsidiums gewandt, um umgehend auf Zulässigkeit des forstlichen Eingriffs und den Schaden für den Artenschutz prüfen zu lassen.
Die beigefügten Bildergalerien sollen auch Überblick über das Ausmaß der Rodungsarbeiten geben.
Einzelne gefällte Habitat- und Höhlenbäume sind ebenso dokumentiert. Diese Bildergalerien wurden auch dem Regierungspräsidium als Bestandteil der Anfrage übermittelt.
Bilder Galerie 01 vom 26.10.2015
10. November 2015: Antwort des zuständigen Sachbearbeiters beim RP im Auszug:
vielen Dank für Ihre Informations-eMail vom 9. November 2015. Naturschutzrechtlich ist für den vorliegenden Sachverhalt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Darmstadt zuständig, forstrechtlich ist die Zuständigkeit des hessischen Forstamtes Darmstadt gegeben.
Ihre eMail habe ich daher zuständigkeitshalber an beide Behörden weitergeleitet. Sie werden von dort zu gegebener Zeit Nachricht erhalten.
16. November 2015: Antwort des zuständigen Sachbearbeiters der unteren Naturschutz Behörde der Wisschenschaftsstadt Darmstadt im Auszug:
Ihre Anfrage zur Zulässigkeit des "Eingriffes" in den Wald westlich des Geländes der Esoc ist von der Oberen Naturschutzbehörde beim RP an die Untere Behörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgegeben worden.
Nach einer Begehung der Waldfläche und erfolgter Rücksprache mit dem zuständigen Förster komme ich zu dem Schluss, dass es sich bei der Fällung der Bäume um eine Sicherheitsfällung gehandelt hat, die nicht nur zulässig sondern auch notwendig war.
März 2016: Antwort vom Forstamt Darmstadt
Nichts! Bislang keine Stellungnahme.
Kommentar Bürgerinitiative:
Die Bildergalerien zeigen keine hohlen Stämme und mitten im Wald sollte eine Gefährdung abwegig sein.
Die Schutzbedürftigkeit der Artenvielfalt und des Waldes soll der Wegesicherung von nicht öffentlichen Pfaden zurückstehen!? Das die lapidare Begründung?
Der Wald hinter der Siedlung, unser Erholungs-wald, sowie seine Artenvielfalt müssen dringend besser geschützt werden. Um den Westwald in seiner derzeitig vorhandenen Flächensubstanz erhalten und schützen zu können fordern wir:
der Westwald muss in weiten Bereichen aus der wirtschaftlichen Nutzung genommen werden.
Vegetationserhalt, muss das Gebot der Stunde sein!
Nach vollzogenem Waldtausch mit dem Land Hessen, wird es weitestgehend keine Staatswaldflächen hinter unseren Häusern mehr geben. Die Wissenschaftstadt Darmstadt wird dann ihr Wirtschaftsziel für den Wald selbst bestimmen können, aber eben auch in besonderer Verantwortung stehen. Das selbst gewählte Leitziel "Wälder schützen und erhalten" darf kein Lippenbekenntnis sein!
Betreff: Ausweisung des Waldgürtels westlich von Darmstadt als Bannwald gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz
Bannwaldausweisungen werden durch die "Obere Forstbehörde" des RP vorgenommen. Daher kann Bannwald auch nicht auf Antrag - z.B, durch eine Stadtkoalition oder Partei - ausgewiesen werden, sondern wird von der Oberen Forstbehörde dazu erklärt!