Öffentliche Auslegung der Entwürfe von Bauleitplänen
W 46 - Kelley Barracks/Nathan Hale-Depot-,
bzw. Bauleitverfahren W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan W 46 in Form einer öffentlichen Auslegung des Rahmenplans erfolgte vom 30.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014.
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Bebauungsplan W 46:
Öffentliche Auslegung der Entwürfe von Bauleitplänen
vom 30.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014
Hierzu hatte die Westwaldallianz eine Stellungnahme mit ihren Einwänden, Anregungen & Alternativen in das laufende Verfahren eingebracht. Diese wurde zunächst im separaten Bauleitverfahren und abgetrennten Teilbereich 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - berücksichtigt.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - fand vom 19.01.2016 bis einschließlich 19.02.2016 statt.
Erneute Stellungnahme zum Bauleitverfahren W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest
Stellungnahme der Westwaldallianz zum Bauleitverfahren W 46 - Kelley Barracks/Nathan Hale-Depot-, behandelt im separaten Bauleitverfahren
W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 15.12.2015 die Offenlage des Entwurfs zum o.g. Bebauungsplan beschlossen und hierbei vorläufig über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu den o.g. Verfahren entschieden.
Entscheid über vorläufige Prüfung der Stellungnahme zum Bauleitverfahren W 46 - Kelley Barracks/Nathan Hale-Depot-, behandelt im separaten Bauleitverfahren W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest
Der nach Abschluss der Beteiligungen ausgearbeitete Entwurf zu den o.g. Bebauungsplan wurde nun gemäß §4a 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 15.03.2016 bis einschließlich 15.04.2016 öffentlich ausgelegt.
Die Westwaldallianz hat hier erneut eine Stellungnahme mit ihren Einwänden, Anregungen & Alternativen in das laufende Verfahren eingebracht.
Als letzter Schritt steht der Satzungs-Beschluss nach erneuter Abwägung noch aus. Bis dahin ist rechtlich alles offen, auch wenn wichtige städtische und sonstige Akteure ihre Vorstellungen mit Macht vertreten.