Der Wald westlich von Darmstadt wurde schon in der Renaissancezeit als wichtiges Schutzwaldsystem durch die Landgrafen von Hessen angelegt. Er erstreckt sich auf einer Fläche von rund 1600 Hektar zwischen Darmstadt, Griesheim und Weiterstadt und befindet sich damit inmitten des hessischen Rieds. Am Darmstädter Stadtwald macht er anteilig 57 Prozent aus. Der Mischwald besteht hauptsächlich aus Kiefern und Stieleichen, aber auch andere Laub- und Nadelbäume sind anzutreffen. Der Westwald ist ein vielfältiges Biotop seltener Tier- und Pflanzenarten.
Der Darmstädter Westwald gehört zu etwa 2/3 dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und zu einem 1/3 den Kommunen Darmstadt und Griesheim. Er fällt in die Zuständigkeit des Forstamts Darmstadt, das den Wald im Auftrag der Eigentümer bewirtschaftet.
Dazu:
-> Wem gehört was im Forstamt Darmstadt
Zum Tausch von Waldflächen der Stadt Darmstadt mit dem Land Hessen (insbesondere im Westwald):
Der Westwald muss zum Schutzwald erklärt werden. So wird er vor künftigen Eingriffen bestmöglich bewahrt. Mehr noch: Die Behörden sollten Anstrengungen unternehmen, die massiven Eingriffe der Vergangenheit auszugleichen.
Kerngebiete des Natur- und Biotopschutzes im Hessischen Ried wie das Pfungstädter Moor sollten bewässert werden, so dass sie in ihrem Zustand dauernd erhalten werden. Dasselbe gilt für Moore, Sümpfe, Röhrichte, Seggenwiesen, Feuchtgebiete, Bruch-, Sumpf- und Auewälder. Durch Finanzierungsprojekte des Staates, private Patenschaften sowie den Einsatz wissenschaftlicher und technischer Ressourcen kann auch der grundwasserferne Wald gerettet werden.
Der Darmstädter Westwald ist Teil des hessischen Riedwaldes und liegt zwischen den Autobahnen und dem Siedlungsrand unserer Stadt und macht 57 Prozent am Stadtwald aus. Laut Flächenschutzkarte hat der Westwald vielfache Schutzfunktionen und somit eine herausragende Bedeutung für den Wasser-, Boden-, Lärm-, Luft- und Klimaschutz der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Er schützt diese vor Sandverwehungen aus dem Ried und hält den Dünensandboden fest, auf dem er gewachsen ist.
Im -> Landschaftsplan ist der Westwald mit mittlerem bis hohen Biotopwert, sowie funktional vorrangig als Immissionsschutzwald (Luftschadstoffe, Lärm, etc.) bewertet und dient dem Mikroklima unserer Stadt.
Als Schutzwaldgürtel zwischen den Autobahnen und dem Siedlungsrand der Stadt mindert er den Lärm und Dreck von BAB5, AK672 und A67, bindet CO2, filtert Stickoxide und ist größter, jederzeit wirksame "Feinstaub- und Schmutzfilter" der Stadt und übernimmt eine unverzichtbare Aufgabe im bestehenden Flur-Windsystem.
Der Westwald ist dort als Vorrangfläche für den Grundwasserschutz ausgewiesen und bietet unersetzlichen Schutz für den Grundwasserschatz, unser aller Trinkwasser!!! Für die Wasserwerke von Darmstadt und Pfungstadt ist er Wassergewinnungszone ohne landwirtschaftliche Dünger- und Gülleeinträge.
Für uns Menschen ist er Erholungsgebiet und schenkt uns frische Luft für eine bessere Gesundheit.
Der Wald hat die vielfältigen Belastungen für einige Jahrzehnte verkraftet und bewältigt, aber eben nicht auf Dauer. Er ist bereits heute erheblich vorgeschädigt und befindet sich zu einem großen Teil in Auflösung (Waldsanierungsgebiet).
Erschöpft muss diese grüne Lunge vor unserer Stadt endlich in ihrer gesamten derzeitigen Flächensubstanz geschützt werden: weitere Zerschneidungen und Bauvorhaben müssen zum Erhalt des Westwaldes unbedingt vermieden werden.
Im -> rechtsgültigen Regionalplan Südhessen ist festgehalten:
G10.2-5
Quelle:(© hr | hessenschau, 30.11.2012) (ab 21:34 min)
Mit ihrer Unterschrift fordern 2190 Bürger und Anwohner den Regierungspräsidenten Herrn Baron auf, den Darmstädter Westwald endlich zum Bannwald zu erklären!
Diese höchste Schutzkategorie zum Erhalt des verbliebenen Schutzwaldgürtels zwischen den Autobahnen und der Stadt, ist auch ein Bekenntnis den Wald vor seiner weiteren Zerschneidung und
Zerstörung bewahren zu wollen.
Und tatsächlich mit -> Beschluss vom 28.05.2013: Der Magistrat stimmt der Ausweisung des Waldgürtels westlich von Darmstadt als Bannwald gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz in der vorgeschlagenen Abgrenzung zu und beauftragt das Grünflächenamt einen entsprechenden Antrag(*) auf Ausweisung beim Regierungspräsidium Darmstadt – Obere Forstbehörde zu stellen.
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Auszug aus der Beschlußvorlage:
"Die Begründung des Antrages liegt in der besonderen Schutzwürdigkeit des Waldes in dem o. g. Bereich, der in seiner Gesamtheit laut Forsteinrichtung 2003 insgesamt acht Waldfunktionen mit unterschiedlichem Überlagerungsgrad wahrnimmt: Bodenschutz, Klimaschutz, Landschaftsschutzgebiet, Lärmschutz, Erholungswald, Wasserschutz, Immissionsschutz und Sichtschutz. Die als Bannwald vorgeschlagenen Waldbereiche sind gefährdet aufgrund ihrer Lage im Verdichtungsraum Rhein-Main, der hohen Verkehrs- und Straßendichte, der Grundwasserentnahmen und wegen weiterer Umweltkalamitäten wie z.B. dem Maikäfer. Diese Waldbereiche sind in ihrer Ausdehnung und Leistungskraft unbedingt zu erhalten, zu schützen und zu fördern, da dieser Wald für das Gemeinwohl besonders im Rahmen der Erholung unersetzlich ist und die Allgemeinheit vor erheblichen Nachteilen durch Lärm und Emissionen schützt. Grundsätzlich sollte mit dem Westwald in Zukunft sensibler umgegangen werden und weitere Eingriffe sollten auf ein Minimum reduziert werden. Weitere Waldrodungen, welche auch Auswirkungen über den eigentlichen Rodungsbereich hinaus hätten, sind deshalb unbedingt zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde das Grünflächenamt beauftragt, einen erneuten aktualisierten Antrag auf Ausweisung des Waldgürtels westlich von Darmstadt als Bannwald gemäß § 22 Hessisches Forstgesetz beim Regierungspräsidium Darmstadt - Obere Forstbehörde zu stellen."
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Im Bannwaldantrag fehlt zumeist die Ausweisung seines ihn umgebenden Waldmantels oder ist nicht vorgesehen (für z. B. Freihaltungen für Bahntrassen, neue Straße durch den Wald, etc.). Dieser schützt jedoch das innere Ökosystem vor den äußeren klimatischen Bedingungen (Sonne, Wind, etc.). Der Waldrand verhindert die weitere Aushagerung des Waldesinneren und dient so der Aufrechterhaltung seines kühleren und feuchteren Binnenklimas. Zudem ist er aufgrund seiner besonderen vielfältigen Struktur Lebensraum für die größte Artenvielfalt im Wald. Daher muss das Ökosystem Wald in seiner Gesamtheit zum Bannwald erklärt und geschützt werden.
Auch in der Stadtverordnetenversammlung war der Schutz seiner verbliebenen Flächensubstanz Teil der Diskussion. Die Piraten beantragten:
„Die Bannwaldgrenzen sind dahingehend zu ändern, dass der komplette Westwald von der
Siedlungsgrenze Darmstadt bis direkt zur Bundesautobahn A5 vollständig ausgewiesen
wird“.
Doch wurde dieser Antrag gegen die Stimmen der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA, Die Linke, PIRATEN und einer weiteren Stadtverordneten, bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion, abgelehnt.
In der Folge wurde der eigentlichen -> Vorlage 2013/0107 gegen die Stimmen der Fraktion UWIGA, bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, UFFBASSE, Die Linke, FDP, PIRATEN und der Stimme einer weiteren Stadtverordneten zugestimmt.
Das Darmstädter Echo fasst die Diskussion der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zusammen und titelt am 29.05.2013 :
-> Neuer Vorstoß zum Schutz des Westwalds
Doch was ist seit dem Beschluss in 2013? Nichts geschieht, wie schon Jahre zuvor!
Und als wäre der Beschluss nie gefasst, will man weiter an die verbliebene Flächensubstanz des Westwaldes: Spurerweiterungen für die Autobahn, der mögliche Bau von -> Bahntrassen und Bypass entlang östlich der Autobahn A5, im Norden und -> südwestlich der Konversionsflächen West. Sogar Teil einer Machbarkeitsstudie für den Bau eines Fußballstadions! Und noch immer soll ihn eine neue Straße - nunmehr als Autobahnzubringer benannt - für überwiegend Liefer- und Schwerlastverkehr zur Anbindung der Konversionsflächen West durchschneiden. Eine gewaltige Zerschneidung und Zerstörung potentieller Bannwaldflächen ist zu befürchten!
Ein Gutachten von Hessenforst aus dem Jahre 2007 (es ist auch den Stadtverordneten bekannt) zeigt die möglichen ökologischen Konsequenzen für den maximalen Eingriff im Westwald auf!
Und Fragen der Bürger an die zuständigen Gremien finden sich -> hier
(*)Bannwaldausweisung:
Bannwaldausweisungen werden durch die "Obere Forstbehörde" des RP vorgenommen. Daher kann Bannwald auch nicht beantragt werden, sondern wird von der Oberen Forstbehörde dazu erklärt!
(Oktober 2014) Die Vertreter aller acht in Hessen anerkannten Natur- und Umweltschutzverbände nach Bundesnaturschutzgesetz und Greenpeace Darmstadt wenden sich gegen den Bau der
Straße durch den Westwald. - Eifelring bis Hilpertstraße -
Wie in einer -> Bürgerinformationsversammlung vom 01. Oktober 2014 dargestellt wurde, soll noch immer über die neue Straße durch den Westwald das auf den Konversionsflächen Kelley Barracks und Nathan Hale Depot geplante Gewerbegebiet angebunden werden.
-> zum aktuellen Status der Umgehungsstraße durch den Westwald
Der Flyer erklärt, warum der Westwald so wichtig für das Stadtklima ist und was getan werden kann um ihn zu erhalten.
Der Westwald übt verschiedene Funktionen aus. Er
Eine Reihe guter Gründe also, den Darmstädter Westwald zu erhalten. Helfen Sie uns, den Westwald zu retten!
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